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Original und Original.

Beglaubigte Kopie - so gut wie echt.

Beglaubigte Übersetzungen

Übersetzungen, die zur Vorlage bei Behörden oder vor Gericht bestimmt sind, bedürfen in vielen Fällen einer Beglaubigung. InTra weiß, welche Besonderheiten bei beglaubigten Übersetzungen zu beachten sind und kümmert sich um alle Formalitäten. Unsere staatlich beeidigten Fachübersetzer fertigen die Übersetzung an, beglaubigen sie und holen bei Bedarf beim Landgericht eine Apostille oder Legalisierung ein. Mit einer beglaubigten Übersetzung von InTra sind Sie vor in- und ausländischen Behörden auf der sicheren Seite.

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Nähere Informationen zum internationalen Urkundenverkehr finden Sie unter http://www.konsularinfo.diplo.de/urkundenverkehr

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